Das Internet hat viele Geschäftsbeziehungen revolutioniert. Eine funktionierende Internetpräsenz ist mittlerweile ein ‚Muss‘ für Unternehmen. Immer mehr Geschäfte werden online abgeschlossen. Zunehmend werden dabei auch mobile Geräte verwendet. Handys, Smartphones und Media Tablets mit Internetzugang ermöglichen neue Geschäftsmodelle, die unter dem Begriff ‚M-Commerce‘ zusammengefasst werden. Häufig geschieht dies unter Verwendung von Apps. Wer erfolgreich im E- und/oder M-Commerce tätig sein möchte, muss eine Reihe rechtlicher Besonderheiten beachten. Verbraucherschutzbestimmungen, die von der Rechtsprechung extensiv ausgelegt werden, sind einzuhalten. Bei der Ansprache der Kunden müssen strenge rechtliche Anforderungen erfüllt werden. Beim Thema Datenschutz sind viele Kunden sensibilisiert und die Unter nehmen daher gut beraten, die gesetzlichen Regelungen genau zu kennen.
Ziel des Seminars »E-Commerce, M-Commerce, Apps«
Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen des E- und M-Commerce. Anhand praxisrelevanter Beispiele wird aufgezeigt, wie rechtliche Fallstricke und typische Haftungsrisiken vermieden werden können.
Themen des Seminars
Vertragsschluss online
- Impressum und andere Informationspflichten
- „Button-Lösung“
- Einbeziehung von AGB
Besonderheiten im B2C-Geschäft
- Vertragsgestaltung
- Unzulässige AGB-Klauseln
- Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
Datenschutz im Internet
- Datenschutzerklärung
- Erhebung und Nutzung von Kundendaten
- Vermarktung von Kundendaten
Online-Marketing
- Grenzen des Direktmarketings
- Newsletter
Haftungsrisiken
- Haftung für eigenen Content bzw. Content von Drittanbietern
- Wettbewerbsverstöße
- Besonderheiten des M-Commerce und der Verwendung von Apps
Methoden im Seminar
Referat, Workshop und Diskussion, Beispiele aus der Praxis.
Zielgruppe des Seminars »E-Commerce, M-Commerce, Apps«
Verantwortliche aus Vertrieb und Marketing von Industrieunternehmen, Anbieter von Produkten und Dienstleistungen aller Art, Mitarbeiter von Werbe- und Multimedia-Agenturen, Mitarbeiter von Rechtsabteilungen.
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