Rechtliche Herausforderungen von Open Access, Open Educational Resources und Creative Commons

Open Access, Open Educational Resources und Creative Commons gewinnen im Umfeld der digitalen Wissensvermittlung zunehmend an Bedeutung.

Bei Open Access geht es um den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen. Diese sollen kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein, so dass Interessierte Literatur (und andere Materialien) lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, und das ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren – jenseits von denen, die mit dem Internetzugang selbst verbunden sind.
Creative Commons sind verschiedene, weltweit gültige Standard-Lizenzverträge, die von der US-Amerikanischen Creative Commons Initative entwickelt wurden und mit denen ein Autor der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an seinen Werken einräumen kann. Creative Commons ist dabei gerade nicht der Name für eine bestimmte Lizenz, sondern bezeichnet ein ganzes Set verschiedener Lizenzvarianten, die mit verschiedenen Kürzeln bezeichnet werden. So kann der Autor etwa bestimmen, ob seine Inhalte kommerziell genutzt werden dürfen oder nicht, ob sie bearbeitet werden dürfen oder nicht und ob er genannt werden muss oder nicht. Das Kürzel „NC“ steht beispielsweise für „nicht-kommerziell“ und „ND“ für „keine Bearbeitung erlaubt“. Insgesamt gibt es zwölf verschiedene Lizenzkombinationen.

Als Open Educational Resources werden freie Lern- und Lehrmaterialien bezeichnet, die nicht nur offen zugänglich sind, sondern auch von jedermann bearbeitet und weitergegeben werden dürfen.

Für welche Verlage und (Medien-)Unternehmen sind OA, OER und CC relevant und welche Auswirkungen sind zu erwarten?

Das Thema kann alle Verlage und Medienunternehmen auf verschiedenen Ebenen betreffen. Lassen Sie mich zwei Beispiele nennen: In vielen Bereichen gestalten Nutzer auf Grund der steigenden Interaktivität und Vernetzung zumeist unentgeltlich Inhalte der Verlage und Medienunternehmen gewollt mit oder entwickeln diese weiter. Sie werden vom reinen Konsumenten zum (Mit)Produzenten – das fördert die Identifikation mit einem Produkt und bindet sie auch an dessen Herausgeber. „Klassische“ Lizenzen sind dabei zum Teil nicht passend, so dass auf OA oder CC zurückgegriffen wird.

Da zwischenzeitlich viel Content eigeninitiativ von Einzelpersonen produziert wird und im Netz der Weltöffentlichkeit auf einfachste Weise angeboten werden kann, interessieren sich Verlage zum Teil auch für solche Inhalte – denn diese sind häufig besonders nah am Puls der Zeit. Auch in diesem Bereich spielen vor allem CC-Lizenzen eine wichtige Rolle.

Es ist vor diesem Hintergrund zu erwarten, dass ein einheitliches Gesamtprodukt künftig mehr und mehr ein Potpourri verschiedener, nebeneinander stehender Lizenztypen ist: Von klassischen, proprietären Lizenzen, über CC-Lizenzen und Inhalte, die zugleich im Open Access-Modell publiziert sind.

Wer liefert den Content? Und kann das Urheberrecht gewahrt werden?

Content kann von (privaten) Nutzern stammen, jedoch auch von Wissenschaftlern, Universitäten oder sonstigen professionellen Anbietern. Urheberrecht und Lizenzmodelle wie OA und CC schließen sich ja nicht aus. Urheberrecht ist der generelle gesetzliche Rahmen, der das geistige Eigentum eines Urhebers schützt und Grundregeln des Rechtsverkehrs dafür vorgibt. Auch OA, CC und OER bewegen sich in diesem Regelungsrahmen.

Wo liegen beim Umgang mit OA, OER und CC die größten rechtlichen Herausforderungen für Verlage? Und wie sollten diese damit umgehen?

In der Vereinbarkeit einer kommerziellen Auswertung mit dem nicht-kommerziellen Gedanken einiger der „freien Lizenzen“.

Wichtig ist es vor allem bei der Übernahme von unter CC-Lizenzen veröffentlichten Inhalten genau hinzusehen, welche Lizenzbedingungen für diese gelten. Wie gesagt, CC steht nicht für eine ganz konkrete Lizenzart, sondern kann zwölf verschiedene Lizenzierungsmöglichkeiten umfassen. Hier herrscht häufig ein falsches Verständnis von Creative Commons. Der Verwerter muss in jedem Einzelfall prüfen, welchen Lizenzierungsrahmen der Autor für seinen Inhalt vorgibt. Passt dieser nicht zu der vom Verlag gewünschten Verwertung, muss der Autor direkt kontaktiert werden, und eine von der CC-Standardlizenz losgelöste Einzellizenz vereinbart werden.

2023-04-27T14:41:25+02:00
Tel.: 0049 89 29 19 53 0
Schreiben Sie uns!
FAQ