8.3 Kann ich den Bildungsscheck NRW einlösen?

Arbeitnehmer*innen und Selbstständige aus NRW können 50 % der Kursgebühr, maximal jedoch 500,00 €, durch den Bildungsscheck NRW fördern lassen. Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um einen Termin bei Ihrer Beratungsstelle, welche Ihnen die Anforderung für den Bildungsscheck NRW näher erklärt. Eine Antragstellung muss bis vier Wochen vor Seminarbeginn erfolgen. Bitte geben Sie uns unbedingt rechtzeitig vorab Bescheid, falls Sie beabsichtigen, den Bildungsscheck NRW einzulösen.

2024-02-05T12:54:25+01:00
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