8.5 Kann ich den Bremer Weiterbildungsscheck verwenden?

Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten mit Sitz im Land Bremen und andere Personengruppen können 50 % der Kursgebühr, maximal jedoch 500,00 €, fördern lassen. Eine Antragstellung muss bis vier Wochen vor Seminarbeginn erfolgen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig vor Seminarbeginn, ob Sie eine Förderung erhalten können.

2024-02-05T12:56:51+01:00
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