Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten mit Sitz im Land Bremen und andere Personengruppen können 50 % der Kursgebühr, maximal jedoch 500,00 €, fördern lassen. Eine Antragstellung muss bis vier Wochen vor Seminarbeginn erfolgen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig vor Seminarbeginn, ob Sie eine Förderung erhalten können.