Der bereits seit 2002 geltende gesetzliche Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Vergütung ist von akuter Brisanz. Der Bundesgerichtshof muss sich zunehmend mit Klagen von Urhebern auseinandersetzen, so in 2009/2010 mit den Forderungen der Übersetzer, nun mit der angemessenen Vergütung und weiteren Beteiligung eines Kameramanns und andere Urheber werden folgen: Fotografen, Drehbuchautoren, Grafikdesigner, Illustratoren – in ganz Deutschland beschäftigen sich die Gerichte und meist parallel die Verbände der Urheber und Verwerter mit dem Thema der angemessenen Vergütung. Es herrscht große Unsicherheit. Was tun? Kalkulationen ändern, Rückstellungen bilden oder gar ‚Schweigegeld‘ zahlen?
Ferner ist seit 2008 der vertragliche Erwerb von unbekannten Nutzungsarten zulässig. Zugleich erlaubt das Gesetz den Verwertern unter engen Voraussetzungen, ältere Werke auch in den neuesten Nutzungsarten – z. B. als E-Book oder VOD – zu verwerten. Gezahlt wird dafür an die Verwertungsgesellschaften. Wie weit ist die Praxis heute und welche Probleme stellen sich dabei?
Seminarziel
Das Seminar vermittelt einen fundierten Überblick über zwei der zentralen Brennpunkte im heutigen Urhebervertragsrecht. Gesetzliche Vorgaben, aktuelle Rechtsprechung und die Konsequenzen für die Vertragspraxis werden systematisch aufbereitet. Anhand von Muster-fällen werden Handlungsleitfäden erstellt, um auch in schwierigen Situationen Fehler zu vermeiden.
Themen
Teil I: Angemessene Vergütung von Urhebern
- Angemessene Vergütung und ‚Fairnessausgleich‘
- Vergütungsmodelle und Vertragsgestaltung
- Vergütung von Autoren, Übersetzern, Fotografen, Illustratoren, Filmurhebern etc.
- Tarifverträge, gemeinsame Vergütungsregeln und Branchenempfehlungen
Teil 2: Unbekannte Nutzungsarten
- Neue Nutzungsarten und Verwertungsformen
- Vertragsgestaltung
- Auswirkungen auf Lizenzgeschäfte
- Rolle der Verwertungsgesellschaften
Methoden
Referat, Diskussion, Fallbeispiele
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte, Verantwortliche Mitarbeiter aus den Bereichen Recht & Lizenzen, Juristen