Dr. Matthias Schote

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft

Dr. Matthias Schote Studium der Rechtswissenschaften in Bonn, Göttingen und Marburg. 1998 Zulassung zur Anwaltschaft in Deutschland. 1998–2000 Rechtsanwalt in einer OLG-Kanzlei in Celle. Seit 2000 bei Beiten Burkhardt tätig, seit 2009 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Informationstechnologie- und Datenschutzrecht. Beratung nationaler und internationaler Mandanten besonders bei Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche, dem Abschluss urheberrechtlich relevanter Verträge sowie bei der Sicherung und Durchsetzung wettbewerbs- und markenrechtlicher Ansprüche.